WAS IST KUNST -

UND WAS NICHT?

 

WER DARF UND WER MUSS IN DIE KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG - UND WER NICHT?

 

 

Künstlersozialversicherung

 

Künstlersozialversicherung

Was fällt unter die Künstlersozialversicherungsabgabe?

Wer muss sie bezahlen - und wer nicht?

Sind auf die Gehälter z.B. von Geschäftsführern in Werbeagenturen Beiträge an die Künstlersozialkasse zu entrichten?

 

Fragen, die vor allem in letzter Zeit für Unruhe und Überraschungen gesorgt haben. Mitunter nehmen die Forderungen der Künstlersozialkasse ein existenzbedrohendes Ausmaß an.

 

Unser Kooperationspartner im Künstlersozialversicherungsrecht hat diesbezüglich ein profundes Fachwissen, in theoretischer und praktischer Hinsicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.U.S.-Mitglieder werden zu Sonderkonditionen betreut und z.B. auch bei folgenden Themen beraten.

 

  • Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten
  • Definition der künstlerischen und publizistischen Leistung
  • Abgabepflicht und optimale Abrechnung
  • Gesellschafter-Geschäftsführergehälter
  • Vorgehen und Maßnahmen im Verwaltungsverfahren
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Betriebsprüfung

 

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