IHR GUTES RECHT KOMMT

NICHT VON SELBST

 

"WENN MAN EINEM MENSCHEN TRAUEN KANN, ERÜBRIGT SICH EIN VERTRAG.
WENN MAN IHM NICHT TRAUEN KANN, IST EIN VERTRAG ÜBERFLÜSSIG."
PAUL GETTY

 

 

IHR GUTES RECHT KOMMT NICHT VON SELBST

 

IHR GUTES RECHT KOMMT NICHT VON SELBST

Eine Aussage, die sicher einen wahren Kern beinhaltet.
Die wirklichen Absichten des Gegenüber sind aber oftmals sehr schwer zu durchschauen. Eine gute Menschenkenntnis mag dabei vor Einigem schützen, kann aber eine fachkundige rechtliche Beratung und Prüfung letztlich nicht ersetzen.

 

Die Kooperationspartner RECHT des B.U.S. sind seit Jahren tätig und betreuen und beraten vorwiegend klein- und mittelständische Unternehmen und Investoren im Bereich

 

  • des allgemeinen Zivilrechts,
  • der Vertragsgestaltung,
  • des Miet- und Pachtrechts,
  • des Arbeitsrechts,
  • des Gesellschaftsrechts und
  • des Familien- und Erbrechts.

 

Durch die ständige Zusammenarbeit der Kooperationspartner RECHT mit einer leistungsfähigen Steuerkanzlei und einem wirtschaftsrechtlich orientierten Notariat ist gewährleistet, dass Ihre rechtlichen Angelegenheiten von mehreren Seiten aus betrachtet werden, um die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu ermitteln und falsche Entscheidungen zu vermeiden.

 

Der B.U.S. hat mit den Kooperationspartnern RECHT Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, die Ihnen sofort zugutekommen.

 

So genießen Sie zum Beispiel eine bevorzugte Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten zu reduzierten Vergütungssätzen.

 

Darüber hinaus beobachten die Kooperationspartner RECHT die sich ständig wandelnde Gesetzgebung und Rechtsprechung und stellen Ihnen über die Homepage des B.U.S. für Sie interessante Mustertexte oder Urteile zur Verfügung.

 

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